Leitbild Friedensgestaltung in den neuen Leitlinien

15. September 2016   ·   PeaceLab2016-Redaktionsteam

Am 6. September veranstalteten die Evangelischen Akademien gemeinsam mit dem Beirat Zivile Krisenprävention einen PeaceLab2016-Workshop zum Thema Leitbild Friedensgestaltung in den neuen Leitlinien für Krisenengagement und Friedensförderung.

Die neuen Leitlinien der Bundesregierung sollen ein „Leitbild“ enthalten, welches die normativen Prinzipien deutschen Handelns in Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung aufzeigt. Der Workshop gab Vertretern aus Politik, Ministerien, Zivilgesellschaft und Kirchen die Gelegenheit, sich in vier Arbeitsgruppen aus unterschiedlichen Perspektiven zu den Inhalten eines solchen Leitbildes auszutauschen.

Werte und Praxis: das Leitbild des Gerechten Friedens

Die erste Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit zwei Leitfragen: Welcher Anspruch soll für die normativen Grundlagen in den neuen Leitlinien gelten – ist die kirchliche Doktrin des Gerechten Friedens praxistauglich? Und in welchem Verhältnis müssen Friedens- und Sicherheitslogik zueinander stehen?

Dabei prallten ganz unterschiedliche Erwartungen aufeinander: ist es bereits inkonsistent, dass sich die Bundesregierung einerseits universellen Menschenrechten verpflichtet fühlt und andererseits mit Regierungen zusammenarbeitet, die diese mit Füßen treten – oder ist das schon in Ordnung, wenn die Bundesregierung stets für inkrementelle Verbesserungen arbeitet? Überfordert der Gerechte Frieden die Politik, sind all seine Ziele angesichts der praktischen Zielkonflikte z.B. zwischen der Einbindung von Gewaltakteuren und den Erfordernissen der Gerechtigkeit überhaupt kurzfristig gemeinsam zu verfolgen? In einer weniger ambitionierten Lesart ist das Leitbild, so Kirchenvertreter, bescheiden genug formuliert, um realistisch zu sein: nach der Bibel sei Friede kein Zustand, sondern ein „Prozess abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit,“ vom „Schutz vor Gewalt“ bis zur längerfristigen „Anerkennung kultureller Verschiedenheit.“ Kann sich ein politisches Leitbild einer Bundesregierung nur normativen Werten verschreiben, oder muss es auch Fragen der Machbarkeit und empirischen Wirksamkeit aufnehmen?

Die Arbeitsgruppe fand Gemeinsamkeiten in der gegenseitigen Bedingtheit von Frieden und Sicherheit, in einem Aufruf zur Orientierung an Chancen zur Gestaltung statt an der Reaktion auf Bedrohungen und in der Notwendigkeit normativer Orientierung, ohne Politik damit zu überfordern. Praktisch müsse in den Leitlinien vor allem der Vorrang des Zivilen als Stärke und komparativer Vorteil von Deutschland deutlich werden, auch als Signal an internationale Leser.

Herausforderung Kohärenz als Politikziel

Die zweite Arbeitsgruppe diskutierte das Verhältnis zwischen den neuen Leitlinien und anderen Strategiedokumenten, die in der jüngeren Vergangenheit debattiert wurden, darunter die Agenda 2030, die EU Global Strategy, das Weißbuch 2016 und die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Um Politikkohärenz zwischen den Leitlinien und der gerade veröffentlichten EU Global Strategy herzustellen, wurde vorgeschlagen, das Konzept des präventiven Friedens („preemptive peace“) aus der EU Global Strategy zu übernehmen. In der Diskussion zu einem kohärenteren Handeln innerhalb der Bundesregierung forderten Teilnehmer, in den neuen Leitlinien Dilemmata klar zu benennen und Kriterien für den Umgang mit politischen Zielkonflikten aufzuzeigen. Politikkohärenz, die eine normative, eine strategische und eine praktisch-operative Ebene umfasse, bedeute aber nicht, dass nicht klar zwischen verschiedenen Instrumenten (z.B. zivilen und militärischen) unterschieden werden müsse. Für mehr Kohärenz zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung brauche es mehr gemeinsame Analyse, die Abstimmung zu gemeinsamen Zielen und hierfür eingeübte Strukturen und Prozesse. Die Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung (FriEnt) biete hier ein gutes Beispiel für eine Struktur, in der sich verschiedene Akteure immer wieder gemeinsam austauschen und abstimmen können. Kohärenz sei dabei kein Zustand, sondern ein fortwährender Prozess, an dem man immer wieder arbeiten müsse.

Prinzipien und Strukturen für eine friedenspolitische Kultur des Lernens

Die dritte Arbeitsgruppe befasste sich mit strategischen Aspekten der Evaluierung, insbesondere den Prinzipien und Strukturen für eine friedenspolitische Kultur des Lernens und der Herausforderung „evidenzbasierten Handelns“. Dass Lernen im Kontext der Krisenprävention Ressourcen erfordert, sei zwar unbestritten, aber trotzdem noch nicht ausreichend in Geld und Personal reflektiert, so ein Ergebnis der Diskussion. Die Teilnehmer hoben hervor, dass in Deutschland ein zentraler Ort oder ein Netzwerk fehle, um das breite Wissen zu Evaluierung und Lernen zu bündeln. Mit Blick auf die Leitlinien wurde daher insgesamt eine stärkere Kultur des Lernens gefordert. Regierungen müssten immer auch gleichzeitig Rechenschaft über das eigene Handeln ablegen, was es schwieriger mache, Fehler anzuerkennen. Genau das, sei aber dennoch notwendig. Außerdem empfahlen die Teilnehmer, sich in Evaluierungen nicht von der Faszination negativer Erfahrungen leiten zu lassen, sondern auch positive und erfolgreiche Erfahrungen festzuhalten.

Verhältnis Staat – Zivilgesellschaft: Kooperation und Effizienz verbessern

Die vierte Arbeitsgruppe diskutierte die strategische und normative Komponente des Verhältnisses von Staat und Zivilgesellschaft. Die Teilnehmer betonten die Komplexität und Vielfältigkeit von Zivilgesellschaften, denen in Konfliktregionen eine zentrale Bedeutung und Funktion zuteilwird. Zivilgesellschaftliche Akteure würden nicht nur als Vermittler in Gesellschaften auftreten, sondern übernähmen neben wichtigen Funktionen im Bereich Bildung auch eine Korrektiv- und Kontrollfunktion in Krisenregionen. Dabei gehe der Begriff der Zivilgesellschaft weit über Nichtregierungsorganisationen hinaus und umfasse auch traditionelle Gesellschaftsstrukturen, die in vielen Konfliktregionen vorzufinden seien.

Mit Blick auf die neuen Leitlinien forderten die Teilnehmer, noch stärker als der Aktionsplan von 2004 auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft einzugehen – nur mit den Gesellschaften vor Ort sei nachhaltige Konflikttransformation und Konfliktlösung möglich. Dafür müssten Partnerschaften gemeinschaftlich, anhand bestimmter Prinzipien gestaltet werden, zu denen neben Politikkohärenz auch Glaubwürdigkeit, Langfristigkeit und Verlässlichkeit zählen sollten. Staatliche Akteure, so die Teilnehmer, sollten zudem mit Unterstützung der deutschen Zivilgesellschaft vermehrt Dialogräume in Konfliktregionen schaffen. Finanzielle sowie personelle Ressourcen für die Zusammenarbeit mit lokalen Zivilgesellschaften seien zentral, aber in Konfliktregionen noch nicht ausreichend vorhanden.