Globalisierung gerechter gestalten: Was Wirtschaftspolitik zur Krisenprävention beitragen kann

26. Januar 2017   ·   Sigmar Gabriel

Wir müssen zivile Krisenprävention als eine gemeinschaftliche Querschnittaufgabe aller Bundesministerien verstehen; dazu bieten die Leitlinien eine neue Chance. Wirtschafts-, Handels- und Außenwirtschaftspolitik tragen dazu schon viel bei, aber es gibt noch mehr zu tun.

Frieden und Stabilität sind ein hohes Gut und Voraussetzung für Entwicklung und Wohlstand. Jedem leuchtet ein, dass es sinnvoller ist, Konflikt- und Krisensituationen im Vorfeld vorzubeugen, als erst nachträglich darauf reagieren zu müssen. Dafür ist eine abgestimmte Zusammenarbeit aller Politikbereiche notwendig. Ich halte es daher für überaus wichtig, die zivile Krisenprävention als eine gemeinschaftliche Querschnittaufgabe aller Bundesministerien zu betrachten.

Das Bundeswirtschaftsministerium begleitet und unterstützt aktiv den vom Auswärtigen Amt initiierten Prozess zur Erarbeitung von neuen Leitlinien der Bundesregierung für Zivile Krisenprävention. Ich finde es gut, dass die gesamte Zivilgesellschaft hierbei einbezogen wird. Insbesondere begrüße ich, dass auch die deutsche Wirtschaft diesen Prozess unterstützt. So hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) im November 2016 ein Fachgespräch veranstaltet, bei dem Teilnehmer aus Industrie, Verbänden und Ministerien über die Rolle der Privatwirtschaft in der Krisenprävention diskutierten. Es herrschte Einigkeit über die Bedeutung von Handelsbeziehungen und privatwirtschaftlichen Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung und damit für Krisenprävention und Friedensförderung.

Handel kann Krisen- und Konfliktursachen reduzieren

Handel ist ein Motor für inklusives und nachhaltiges Wachstum und birgt große Potentiale für Beschäftigungs- und Einkommenssteigerung, Armutsreduzierung und Ernährungssicherung. Insofern kann Handel Kernursachen für Krisen und Konflikte wie z.B. Ressourcenknappheit und wirtschaftliche Perspektivlosigkeit reduzieren und zur Steigerung der Stabilität beitragen.

Der weltweite Warenhandel hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verachtfacht, die ausländischen Direktinvestitionen haben sich mehr als verfünfundzwanzigfacht. Parallel dazu gab es bemerkenswerte Fortschritte bei der Armutsbekämpfung: Weltweit fiel die Zahl von in extremer Armut lebender Menschen zwischen 1990 und 2015 um mehr als die Hälfte, von knapp zwei Milliarden auf etwas mehr als 800 Millionen. Und das, obwohl die Weltbevölkerung stark gestiegen ist. Der Abbau von Handels- und Investitionshindernissen hat dazu beigetragen, dass Hunderte Millionen Menschen der Armut entkommen konnten.

Auch der Anteil der unterernährten Menschen in Entwicklungsländern ist in dem genannten Zeitraum um fast die Hälfte zurückgegangen, von 23,3 Prozent auf 12,9 Prozent. Die Erfolge in der Armutsbekämpfung im Zuge der Globalisierung sind also enorm.

Faire Regeln schaffen, denn Wachstum kommt längst nicht bei allen an

Aber wahr ist auch: Es gibt nicht nur Gewinner, weder in den Entwicklungs- noch in den Industrieländern. Das Wachstum des weltweiten Wohlstandes kommt längst nicht bei allen an. Viele erleben die Globalisierung als Ausbeutung und Leben in menschenunwürdigen Verhältnissen.

Wir haben daraus gelernt, dass wir Globalisierung gestalten müssen. Wir müssen das Angebot machen, faire Regeln zu schaffen. Wir müssen Rahmenbedingungen der sozialen Marktwirtschaft durchsetzen. Und zwar nicht nur national, sondern europäisch und international. Wir brauchen mehr internationale Zusammenarbeit, um für offene Märkte Regeln zu setzen.

Regeln setzen in der WTO wie in bilateralen Handelsabkommen

Deshalb müssen wir wieder die Welthandelsorganisation (WTO) als die zentrale Basis für einen gerechten Welthandel stärken. Multilaterale Regeln sind Regeln, die für alle gelten – auch für Handelsriesen wie Europa, die USA oder China. Und die Entwicklungsländer haben die Möglichkeit, ihr Recht vor den Gerichten der WTO einzuklagen. Deshalb bleiben multilaterale Regeln für mich der „Königsweg“ in der Handelspolitik.

Die Globalisierung ein Stückchen gerechter gestalten, heißt für uns Europäer auch, ambitionierte Handelsabkommen mit hohen Standards für den Schutz von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Umwelt anzustreben. Und dabei einen partnerschaftlichen Ansatz zu verfolgen, der nicht nur Absatzmärkte sieht, sondern auch Entwicklungschancen.

Neu: Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

In diesem Sinne wenden wir auch die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung an. Für das Bundeswirtschaftsministerium gilt der Grundsatz: Wir unterstützen kein Projekt deutscher Unternehmen im Ausland, welches die Menschenrechte, Umwelt- oder Sozialstandards missachtet. So wollen wir verhindern, dass zum Beispiel Projekte mit Hermes gedeckt werden, die massive Umweltschäden in Ländern Afrikas oder Südamerikas verursachen. Die Auswirkungen von Exporten oder Investitionen auf soziale und Menschenrechte und auf die Umwelt werden deshalb eingehend geprüft, bevor wir eine Exportkreditversicherung oder Investitionsgarantie übernehmen.

Kurz vor Weihnachten haben wir einen weiteren wichtigen Schritt gemacht: Die Verantwortung von Unternehmen haben wir in einem „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ verankert, mit dem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte national umgesetzt werden. Der Nationale Aktionsplan beschreibt, wie Unternehmen, deren internationale Geschäfte negative Auswirkungen auf die Menschenrechte haben oder haben könnten, freiwillig Maßnahmen dagegen ergreifen sollen. Wir haben dieses Thema auch auf die Tagesordnung unserer gerade begonnenen G20-Präsidentschaft gesetzt.

Freiwilligkeit reicht allerdings nicht, wenn es darum geht, bewaffnete Auseinandersetzungen in Konfliktgebieten durch Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold zu verhindern. Deshalb kämpfe ich in Europa für verbindliche Standards beim Handel mit Konfliktmineralien.

Ausbau der Nationalen Kontaktstelle für OECD-Leitsätze als Beschwerdestelle

Ein wichtiger Orientierungsrahmen sind auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die vor 40 Jahren verabschiedet wurden. Die Empfehlungen betreffen nicht nur Investitionen im Ausland, sondern auch den Handel mit ausländischen Partnern generell und damit auch die Verantwortung von Unternehmen für ihre globalen Lieferketten. Sie behandeln Verstöße gegen Menschen- und Arbeitnehmerrechte wie Kinder- und Zwangsarbeit oder gegen den Umweltschutz. Und sie definieren, dass Unternehmen auch für das Verhalten ihrer Zulieferer in globalen Wertschöpfungsketten verantwortlich sind.

Bei Verstößen gegen die OECD-Leitsätze können Betroffene eine Beschwerde an die Nationale Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze richten, die in meinem Ministerium angesiedelt ist. Die Arbeit der NKS wollen wir weiter ausbauen. Sie soll künftig auch als Beschwerdestelle für die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte dienen. Dazu habe ich die Kontaktstelle als eigenständige Stabsstelle neu etabliert und personell verstärkt.

Armut bekämpfen, Fluchtursachen eindämmen, Globalisierung gerechter gestalten

Wir nehmen die Wirtschaft in die Pflicht. Wir sollten aber nicht vergessen: Die große Mehrheit der deutschen Unternehmen hält schon bisher die Standards im Ausland vorbildlich ein und setzt international Maßstäbe. Wenige schwarze Schafe dürfen hier nicht die Wahrnehmung verzerren.

Ich halte fest: Deutschland trägt Mitverantwortung, für eine faire Globalisierung einzutreten. Deutsch Deutsche Außen-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik kann gemeinsam mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft dazu beitragen, Armut in der Welt zu bekämpfen, Fluchtursachen zu einzudämmen und die Globalisierung gerechter zu gestalten.

Politikkohärenz

Sigmar Gabriel

Sigmar Gabriel ist Bundesaußenminister.