Wie Deutschland syrische Kriegsverbrecher vor Gericht stellen kann

25. April 2017   ·   Pauline Brosch

Konsequente Strafverfolgung wirkt abschreckend auf potentielle Täter. Im Fall Syrien kommt Deutschland eine Schlüsselrolle im Kampf gegen die Straflosigkeit zu. Deutsche Richter sollten hochrangige Regimemitglieder als Kriegsverbrecher verurteilen oder internationale Haftbefehle gegen sie erlassen. Das erfordert mehr Kapazitäten, insbesondere die Einstellung zusätzlicher Staatsanwälte und Ermittlungsbeamter.

Auf diesem Blog wurde viel darüber diskutiert, was Deutschland in anderen Ländern zu Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung beitragen kann. Auf der Ebene der Strafverfolgung können aber auch im Inland ganz konkrete Maßnahmen ergriffen werden, die dazu beitragen, Gerechtigkeit in Krisenregionen wiederherzustellen. Am Fall Syrien zeigen sich die Notwendigkeit, die Chancen und das Potential deutschen völkerstrafrechtlichen Engagements.

Sind internationale Instrumente wirkungslos, können Drittstaaten die Strafverfolgung übernehmen

Seit Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien im März 2011 dokumentieren Menschenrechtsorganisationen die brutalen Verbrechen des Assad-Regimes und anderer Konfliktparteien. Doch trotz einer nie dagewesenen Menge an Beweisen, die schlimmste Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen belegen, wurde bislang kaum ein Täter zur Verantwortung gezogen.

Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag sind gezwungen, dem Morden in Syrien tatenlos zuzuschauen. Sie sind nicht zuständig, weil das Land sich nicht dem Tribunal unterworfen hat. Die einzige Möglichkeit, Syrien doch noch nach Den Haag zu bringen, wäre ein Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Doch Russland und China haben dies bisher blockiert. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die beiden Veto-Mächte einem speziellen Kriegsverbrechertribunal, ähnlich dem für das ehemalige Jugoslawien, zustimmen würden.

Wenn politisches Kalkül und geopolitische Interessen die internationalen Instrumente zur Verfolgung von Völkerstraftaten lähmen, verlagert sich die Strafverfolgungsverantwortung auf Drittstaaten. Im Fall Syrien sind sie die Einzigen, die den Zustand absoluter Straflosigkeit beenden können. Drittstaaten können dabei in zweierlei Hinsicht tätig werden: Zum einen können sie Beweise sichern, die in zukünftigen Verfahren in Syrien oder vor einem internationalen Gericht verwendet werden können. Und zum anderen können Richter in Drittstaaten auch selbst Kriegsverbrecher verurteilen oder internationale Haftbefehle gegen sie erlassen.

Deutschlands Schlüsselrolle im Kampf gegen die Straflosigkeit in Syrien

Im Fall von Syrien ist Deutschland dabei in einer besonders guten Position, um auf beiden Ebenen tätig zu werden. Viele der Syrer, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland geflüchtet sind, haben Folter und Verbrechen am eigenen Leib erfahren. Deutsche Ermittler stellt dies vor eine völlig neue Situation: Noch nie waren so viele Zeugen von Kriegsverbrechen im Land und damit direkt erreichbar. Hinzu kommt, dass in Deutschland eine einzigartige Rechtslage herrscht, die Staatsanwälten und Richtern viel Spielraum bietet, die Gräueltaten in Syrien zu verfolgen.

Deutschland ist eines der wenigen Länder in der Welt, das das Weltrechtsprinzip uneingeschränkt umgesetzt hat. Das völkerrechtliche Prinzip erlaubt es Staaten, Völkerstraftaten wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen, auch wenn die Taten keinen Bezug zu dem ermittelnden Land haben. Deutsche Staatsanwälte dürfen also auch zu Verbrechen in Syrien ermitteln, wenn weder Täter noch Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit haben und sich der Täter nicht in Deutschland aufhält.

Allerdings hängt die Einleitung solcher Verfahren von der Ermessensentscheidung des Generalbundesanwalts ab. Dadurch soll die deutsche Justiz vor aufwendigen Ermittlungen bewahrt werden, die keinerlei Aussicht haben, tatsächlich einmal vor einem Gericht zu landen. Mit dieser Begründung hatte es der Generalbundesanwalt in der Vergangenheit auch abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld einzuleiten. In Bezug auf Syrien liegt der Fall aber anders: Weil sich so viele Zeugen in Deutschland aufhalten, die ohne großen Aufwand vernommen werden können, haben Ermittlungserfolge reelle Chancen.

Ein strategischer Beitrag: Beweise für zukünftige internationale Verfahren sammeln

Tatsächlich hat der Generalbundesanwalt bereits im September 2011 Ermittlungen zu Verbrechen in Syrien aufgenommen. Gegenwärtig werden zwei sogenannte Strukturverfahren zu Syrien geführt, die sich nicht gegen spezielle Personen richten, sondern die gesamte Situation des syrischen Bürgerkriegs betreffen. Diese Art von Ermittlungen ermöglicht es dem Generalbundesanwalt, alle ihm zugänglichen Beweise zu sichern, unabhängig davon, ob sie einem bestimmten Verfahren zugeordnet werden können und vor welchem Gericht sie einmal verwendet werden. So wertet der Generalbundesanwalt zur Zeit 28.000 Fotos aus, auf denen Menschen zu sehen sind, die in syrischen Gefängnissen zu Tode gefoltert wurden. Die Aufnahmen wurden von einem ehemaligen Fotografen der syrischen Militärpolizei mit dem Decknamen „Caesar“ außer Landes gebracht und stehen nun Ermittlern in Europa zur Verfügung.

Dieser strategische Ansatz wird auch als „antizipierte Rechtshilfe“ bezeichnet, denn die Ermittler sammeln initiativ, ohne ein vorheriges Rechtshilfeersuchen, Beweise für zukünftige, antizipierte Verfahren vor Gerichten in anderen Ländern oder vor internationalen Gerichten. Gerade im Zusammenhang mit Völkerstraftaten, bei denen oft viele Jahre vergehen, bis die Täter tatsächlich auf der Anklagebank sitzen, ist es besonders wichtig, Zeugenaussagen und andere Beweise so früh wie möglich zu sichern, um zu verhindern, dass Verurteilungen später an einem Mangel an Beweisen scheitern. Die Strukturverfahren sind daher ein wichtiger Beitrag Deutschlands, um zukünftige internationale Verfahren zu fördern.

Schon jetzt können Haftbefehle und Gerichtsverfahren konkrete Resultate produzieren

Allerdings sind solche Verfahren heute nicht absehbar. Um dem Ziel, die Straflosigkeit in Syrien zu beenden, tatsächlich näherzukommen, ist es daher umso wichtiger, nicht in der Ermittlungsphase stecken zu bleiben, sondern mit Haftbefehlen und Gerichtsverfahren konkrete Resultate zu produzieren.

Die Syrien-Ermittlungen des Generalbundesanwalts haben bereits zu einer Reihe von Festnahmen, Gerichtsverfahren und sogar Verurteilungen in Deutschland geführt. Diese Verfahren sind grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings sind sie kaum geeignet, Gerechtigkeit in Syrien wiederherzustellen und damit dazu beizutragen, die Gewalt einzudämmen, denn sie bilden die Wirklichkeit in Syrien und die Schwere der Verbrechen nur unzureichend ab. Überwiegend werden die Taten als Terrorismusstraftaten und nicht als Kriegsverbrechen oder andere schwere Völkerstraftat verfolgt. Die wenigen Verfahren, in denen den Tätern tatsächlich Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, behandeln ungewöhnliche Einzelfälle. Und wichtiger noch: Bislang richteten sich alle Verfahren gegen vergleichsweise niederrangige nichtstaatliche Akteure. Noch in keinem Fall wurden Mitglieder des Assad-Regimes angeklagt.

Hochranginge Regimemitglieder dürfen nicht verschont bleiben

Ein Grund dafür ist, dass der Generalbundesanwalt bisher nur Täter verfolgt, die sich in Deutschland aufhalten. Gewiss, es ist wichtig sicherzustellen, dass Deutschland Kriegsverbrechern keinen sicheren Zufluchtsort bietet. Aber was ist mit höherrangigen Mitgliedern des Regimes, die sich noch in Syrien aufhalten? Sie sind es, die für die Gräuel die größte Verantwortung tragen. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es deutschen Richtern, Haftbefehle zu erlassen, auch wenn die Täter sich nicht auf deutschem Territorium befinden.

Es besteht Hoffnung, dass die deutschen Syrien-Ermittlungen bald eine andere, strategischere Richtung einschlagen. Anfang März haben neun syrische Folteropfer beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen mehrere Funktionäre des syrischen Geheimdienstes gestellt. Die von der Berliner Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützte Anzeige wirft ihnen systematische Folter von Gefängnisinsassen vor, was nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein Kriegsverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Der Fall steht damit exemplarisch für das systematische Foltersystem des Assad-Regimes.

Deutschland braucht deutlich mehr Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte für die Verfolgung von Völkerstraftaten

Es braucht diese Art von Fällen, um einen effektiven Beitrag zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Syrien zu leisten. Bereits internationale Haftbefehle gegen diese verdächtigen Personen wären ein Erfolg, signalisieren sie doch Tätern, dass die Zeiten der Straflosigkeit in Syrien ein Ende haben und sie für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden können, sobald sie Syrien verlassen. Gregor Hofmann hat auf diesem Blog zudem auf die abschreckende Wirkung von Haftbefehlen hingewiesen, die dadurch auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, die Gewalt in Syrien zu beenden. In einem eindrücklichen Appell bei einer Konferenz Anfang März in Berlin erklärte der syrische Menschenrechtsanwalt Anwar al Bounni, dass viele Leben gerettet werden könnten, wenn Täter wüssten, dass sie einmal für ihre Taten zur Verantwortung gezogen würden.

Solch strategischere Verfahren, die sich gezielt gegen höherrangige Regimemitglieder richten, erfordern jedoch mehr Ressourcen. Derzeit gibt es beim Generalbundesanwalt nur sechs Staatsanwälte, die für die Verfolgung von Völkerstraftaten zuständig sind – und dies weltweit, nicht nur in Syrien. Nach Angabe des Leiters des Referats für Völkerstrafrecht beim Generalbundesanwalt Christian Ritscher sei in seinem Referat angesichts der Falldichte die „Höchstgrenze“ der Arbeitsbelastung erreicht. Seiner Einschätzung nach würde eine Erhöhung der Besetzung „derzeit nicht vorhandene Spielräume für perspektivische und strategische U?berlegungen (statt der gegenwärtigen rein reaktiven Phänomenbearbeitung) ero?ffnen.“ Auch eine personelle Aufstockung der für Kriegsverbrechen zuständigen Stelle beim Bundeskriminalamt würde die Ermittlungsmöglichkeiten weiter verbessern. Im Jahr 2016 waren dort nur 13 Beamte beschäftigt. Zum Vergleich: In den Niederlanden besteht die bei der Polizei für die Verfolgung von Völkerstraftaten zuständige Abteilung aus 31 Angestellten. In dem interdisziplinären Team arbeiten neben PolizeibeamtInnen auch ExpertInnen für internationale Beziehungen, Militär, Völkerstrafrecht und Afrikastudien. Gemessen an der Schlüsselrolle, die Deutschland im Kampf gegen die Straflosigkeit in Syrien spielen könnte, ist die personelle Stärkung völkerstrafrechtlicher Ermittlungskapazitäten eigentlich eine notwendige Konsequenz.

Naher Osten & Nordafrika Atrocity Prevention Transitional Justice

Pauline Brosch

Pauline Brosch arbeitet am Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin zu Fragen globaler Menschenrechtspolitik. Eine Fassung dieses Beitrags erschien ursprünglich am 06. April in der Süddeutschen Zeitung.