Aufarbeiten, anerkennen, ahnden: Eine neue Strategie der Vergangenheitsarbeit für nachhaltigen Frieden

18. September 2018   ·   Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Bundesregierung wird in den nächsten Monaten eine ressortübergreifende Strategie zu Vergangenheitsarbeit und Versöhnung (Transitional Justice) entwickeln. Die zuständigen Ressorts laden Zivilgesellschaft und Fachleute ein, sie dabei mit Beiträgen auf dem PeaceLab-Blog zu begleiten, zu unterstützen und kritisch zu fordern.

Debatten

in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung

Erfolgreiche Vergangenheitsarbeit ist von zentraler Bedeutung für nachhaltige Friedens- und Versöhnungsprozesse. Das gilt insbesondere nach der Beendigung von anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen oder nach der Überwindung von staatlich verantworteten Unrechtssystemen. Die Aufarbeitung, Anerkennung und rechtsstaatliche Ahndung von begangenem Unrecht unterstützen den Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher Institutionen und tragen als wichtige Elemente der Konflikttransformation zur Versöhnung und zur Prävention von Gewalt sowie Achtung und Gewährleistung von Menschenrechten bei.

Die Bundesregierung will das kohärente und gemeinsame Handeln der einzelnen Ressorts in diesem Bereich stärken und Synergieeffekte zwischen verschiedenen Politikfeldern nutzen, um Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung systematischer zu fördern.

Hintergrund und Bedarf für eine deutsche Strategie

Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ (2017) benennen die Unterstützung von Vergangenheitsarbeit als ressortübergreifende Aufgabe und kündigen die Erstellung einer ressortgemeinsamen Strategie an. Die Bundesregierung möchte sich dabei künftig konzeptionell an den vier Handlungsfeldern der international anerkannten Joinet-Prinzipien (Gerechtigkeit, Wahrheit, Entschädigung, Garantien der Nicht-Wiederholung) orientieren und für ein umfassendes Verständnis der Aufarbeitung von begangenem Unrecht, das auf der Unteilbarkeit der Menschenrechte beruht und strukturelle Ursachen von Gewalt und Fragilität berücksichtigt, eintreten. 

Deutschland schließt sich damit seinen wichtigsten multilateralen und bilateralen Partnern an, von denen viele in den letzten Jahren Konzepte und Strategien zu Transitional Justice verabschiedet haben.

Herausforderungen

Eine Strategie zu Vergangenheitsarbeit muss veränderten Kontexten Rechnung tragen. Nachdem in den 1990er Jahren Aufarbeitungsprozesse weltweit überwiegend im Übergang von autoritärer Herrschaft zu Demokratie stattfanden, sind sie nun zu einem zentralen Bestandteil des internationalen Engagements vor allem in Nachkriegssituationen und Friedensprozessen geworden. Hinzu kommt die extrem hohe, auch globalisierungsbedingte Komplexität heutiger Konflikte, die häufig Zielkonflikte und Dilemmata für Maßnahmen der Vergangenheitsarbeit hervorruft. Diese Konflikte sind mehr denn je geprägt von fragiler Staatlichkeit, asymmetrischer, innerstaatlicher und grenzüberschreitender Gewaltausübung sowie langer Dauer.

Nicht einzelne Maßnahmen, sondern ein Gesamtansatz ist demnach geboten. Dieser muss kontext-, kultur- und geschlechterspezifisch sein, bereits bestehende Verfahren der Konfliktlösung, lokale Selbstverantwortung und das wechselseitige Wirken staatlicher und nicht-staatlicher Akteure berücksichtigen.

Politische und justizielle Prozesse und Institutionen sind dabei ebenso relevant wie Aufbau neuen Vertrauens in den betroffenen Gesellschaften.

Vergangenheitsarbeit als Feld besonderer deutscher Verantwortung

Vor dem Hintergrund des Umgangs mit der eigenen Geschichte weist Deutschland besondere Erfahrungen im Bereich Vergangenheitsarbeit auf. Die zahlreichen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Aufarbeitung von Krieg und Diktatur in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Anerkennung und Entschädigung von Opfern im Rahmen der Wiedergutmachung zeigen dabei auch, welche Komplexität und welche Dauer Vergangenheitsarbeitsprozesse in einer Gesellschaft aufweisen. Des Weiteren hat sich Deutschland frühzeitig mit dem Zusammenwirken von Vergangenheitsarbeit, Friedensförderung und Entwicklungszusammenarbeit befasst. Mittlerweile blickt die deutsche Außen-, Sicherheits-, und Entwicklungspolitik auf über zwei Jahrzehnte staatlicher und zivilgesellschaftlicher Ansätze der Vergangenheitsarbeit und Versöhnung in zahlreichen Kooperationsländern zurück.  Bei der Aufarbeitung der Rolle von Streitkräften und deren Reform ist zudem die Expertise der Verteidigungspolitik wichtig. 

Debattieren Sie mit!

Wie sollte die Bundesregierung ihre Ziele im Bereich der Vergangenheitsarbeit künftig verfolgen? Welche Zielkonflikte und Dilemmata ergeben sich allgemein in der Praxis der Vergangenheitsarbeit – und wie sollte Deutschland mit diesen umgehen? Unter welchen Bedingungen sollte die Bundesregierung sich im Bereich der Vergangenheitsarbeit engagieren – und wann nicht? Welche Konzepte und „lessons learned“ internationaler Partner sind auch für die deutsche Debatte relevant? Welche Erfahrungen im Schnittstellenbereich zu Rechtsstaatsförderung,  Sicherheitssektorreform und Mediation sollten für eine kohärente Ausrichtung beachtet werden?  

Wir laden Zivilgesellschaft und Fachleute herzlich ein, uns in den nächsten Monaten mit Beiträgen auf dem PeaceLab-Blog bei diesen Überlegungen zu begleiten, zu unterstützen und gerne auch kritisch zu fordern.

Debatten

in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Frieden und Entwicklung

Friedensförderung Zivilgesellschaft Frieden & Sicherheit Transitional Justice

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Herr Dr. Stefan Oswald, Leiter der Abteilung 2, Marshallplan mit Afrika; Flucht und Migration

Auswärtiges Amt

Herr Rüdiger König, Abteilungsleiter für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe

Bundesministerium der Verteidigung

Herr Dr. Géza Andreas von Geyr, Abteilungsleiter Politik

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Herr Thomas Binder, Leiter der Abteilung G, Grundsatz und Planung

Bundesministerium der Finanzen

Herr Uwe Schröder, Leiter der Abteilung V, Föderale Finanzbeziehungen, Staats- und Verfassungsrecht, Rechtsangelegenheiten; Historiker-Kommission

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz