Artikel Rechtsstaatsförderung und Frauenrechte verknüpfen: Beispiel Afghanistan Die Bundesregierung sollte Frauenrechte und Rechtsstaatlichkeit gleichzeitig fördern, indem sie Akteur*innen unterstützt und schützt, die sich (1) für eine geschlechtergerechte Gesetzgebung einsetzen, (2) den gesellschaftlichen Prozess der Transformation von Geschlechternormen fördern, und (3) indem sie dazu beiträgt, jene Akteure vor Gericht zu bringen, die die Rechtsstaatlichkeit unterwandern. Bele Grau • 17. Januar 2019