Artikel 50 Jahre Rechtsstaatsreform: Es geht darum, Veränderungsprozesse zu gestalten Schon seit 50 Jahren diskutieren Geberländer das Duo von Recht und Entwicklung. Die Lehre seitdem: Rechtsstaatsförderung (RSF) muss mehr sein als technische Rechtsreformen. Wichtige Voraussetzungen sind tiefes Verständnis des Kontextes, lokale Verantwortung und ausreichend Zeit – kombiniert mit Flexibilität in der Implementierung. Es gilt einen Veränderungsprozess zu gestalten. Karin Rölke • 28. Mai 2019