Artikel Warum das deutsche Recht nicht exportfähig ist Die Rechtsstaatsförderung braucht einen Paradigmenwechsel. Das deutsche Recht ist nicht exportfähig. Verfassungsberatung und hochrangige Konferenzen bleiben wirkungslos. Die Bundesregierung sollte in der internationalen juristischen Zusammenarbeit auf die Juristenausbildung und -fortbildung setzen. Und auf eine technische Kooperation auf der Arbeitsebene. Motor des Wandels ist nicht der Export rechtsstaatlicher Prinzipien, sondern die Digitalisierung. Kilian Bälz • 09. April 2019