Vorrang für gewaltfreie Intervention: Das zivile Peacekeeping stärker nutzen!

26. Juli 2016   ·   Christine Schweitzer

Unbewaffnete Friedensfachkräfte werden von Staaten als präventives, ziviles Instrument der Konfliktintervention geschätzt. Die Leitlinien sollten ziviles Peacekeeping in Ausbildung und Mandaten stärker verankern, und dies mehr von erfahrenen internationalen NROs und solchen aus dem globalen Süden durchführen lassen.

Die Gewährleistung menschlicher Sicherheit sollte als wesentliches Aufgabenfeld deutscher Außenpolitik identifiziert werden. Menschliche Sicherheit bedeutet Freiheit von Furcht und Freiheit von Mangel; in einem engeren Sinn den Schutz vor Krieg und Gewalt, von wem auch immer sie ausgeht.

Das unbewaffnete, zivile Peacekeeping ist eines der Instrumente, die menschliche Sicherheit mit gewaltfreien Mitteln herstellen. Der Unterausschuss Zivile Krisenprävention hat im März 2016 dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt, und auch in drei kürzlich erschienenen Berichten aus den Vereinten Nationen taucht dieses Konzept des Schutzes von Zivilbevölkerung durch zivile Fachkräfte auf (siehe dazu den sogenannten HIPPO-Report sowie die Berichte “The Challenge of Sustaining Peace” und “Preventing Conflict, Transforming Justice, Securing the Peace“).

Gewalt vorbeugen durch unbewaffnete, zivile Friedenssicherung

Ziviles Peacekeeping soll durch die Präsenz und Arbeit von zivilen BeobachterInnen oder Friedensfachkräften vor Ort im Konfliktgebiet Gewalt vorbeugen und Menschen in Konfliktsituationen vor Gewalt schützen. Es kann sowohl präventiv wie während eskalierter Konflikte und nach einem Waffenstillstand eingesetzt werden. Die Möglichkeiten dieses Instruments sind weniger an eine Konfliktphase gebunden, als dass sie abhängig von der Intensität der Gewalt sind. Gerade in den ‚neuen‘ Kriegen ist die Gewalt oftmals räumlich wie von ihrer Frequenz beschränkt – dies schafft Räume für zivile Fachkräfte.

Ziviles Peacekeeping basiert darauf, dass unbewaffnete, ausgebildete zivile Fachkräfte in einem Konfliktgebiet eine ständige Präsenz aufbauen. Ihre Aktivitäten dienen zum einen direkt der Gewaltprävention, sollen aber darüber hinaus auch Konfliktparteien zusammenzubringen und die Fähigkeiten lokaler Gemeinschaften stärken, Gewalt-Eskalationen zu widerstehen.

Aufgabenbereiche des Zivilen Peacekeepings sind vorrangig:

  • der Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegssituationen;
  • der Schutz von besonders bedrohten Gruppen und Gemeinschaften, wie z.B. Vertriebenen oder ethnischen Minderheiten, dort, wo Übergriffe gegen solche Gruppen drohen;
  • die Beobachtung von Waffenstillständen,
  • die Schutzbegleitung von MenschenrechtsverteidigerInnen oder anderen bedrohten Personengruppen.

Darüber hinaus beteiligen sich die Zivilen PeacekeeperInnen aktiv am Aufbau und der Stärkung von lokalen Systemen der Frühwarnung und frühen Handelns gegenüber drohender Gewalt.

Zivile Fachkräfte verfügen über einen besonderen Schutz

Gegenüber den Zivilistinnen und Zivilisten, die der Gewalt ausgesetzt sind, verfügen die zivilen Fachkräfte über einen besonderen Status, der sie schützt. Dieser Schutzmechanismus beruht auf drei Aspekten:

  • Unbewaffnete PeacekeeperInnen sind zum einen – zumindest bis zu einem gewissen Grad, der von Ort zu Ort variieren kann – gegen Gewalt geschützt, da ihnen selbst besonderer Respekt entgegen gebracht wird oder die Länder oder Organisationen, die sie repräsentieren, diesen Respekt genießen. Die Tatsache, dass sie selbst relativ sicher sind, überträgt sich wiederum auf diejenigen Personen, die sie begleiten.
  • Wichtig ist zum zweiten, dass es den PeacekeeperInnen gelingt, vertrauensvolle Beziehungen zu allen Konfliktparteien und zu den Menschen vor Ort aufzubauen. Vorbedingung dafür sind Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von staatlichen oder anderen partikularen Interessen, seien diese ökonomischer, missionarischer oder politischer Art.
  • Zum dritten riskiert ein potenzieller Angreifer, dass die internationalen Friedensfachkräfte gewaltsame Übergriffe weltweit bekannt machen. „Die Welt schaut zu“ ist oftmals ein wirksames Präventionsinstrument.

Große Anerkennung der Staaten für Ziviles Peacekeeping

Ziviles Peacekeeping wird bislang in erster Linie von Nichtregierungsorganisationen (NROs) durchgeführt, darunter Peace Brigades International und Nonviolent Peaceforce. Seit über dreißig Jahren schützt Peace Brigades International erfolgreich Menschenrechts-verteidigerInnen in Lateinamerika, Asien und Afrika. Nonviolent Peaceforce setzt das zivile Peacekeeping seit mehr als zehn Jahren erfolgreich in Bürgerkriegsgebieten, wie auf den Philippinen und im Südsudan, ein.

Für dieses Engagement erfährt das Zivile Peacekeeping internationale Anerkennung, nicht zuletzt auch in der Staatenwelt: Zum einen hat eine Reihe von Staaten und internationalen (Regierungs-)Organisationen selbst bereits solche unbewaffneten Missionen durchgeführt. Dazu zählen die Truce Monitoring Group in Bougainville am Ende der 1990er Jahre und die Kosovo Verification Mission der OSZE 1998-99. Auch die EUMM in Georgien und die SMM der OSZE in der Ukraine enthalten Elemente, die dem zivilen Peacekeeping nahe kommen.

Zum zweiten finanzieren eine Reihe von europäischen Regierungen und die EU-Kommission seit 2003/2004 die Arbeit einiger NROs (wie Nonviolent Peaceforce). Allerdings reichen diese Mittel bei weitem nicht aus – Nonviolent Peaceforce alleine könnte in viel mehr Ländern und mit weitaus mehr Personal tätig sein, wenn es dafür genügende und schnell verfügbare Mittel gäbe.

Die dritte – und höchste – Form der Anerkennung ist die offizielle Einladung einiger Regierungen an NROs, ziviles Peacekeeping in ihrem Land durchzuführen. So hat Nonviolent Peaceforce beispielsweise auf den Philippinen seit 2010 den offiziellen Status in der „Zivilen Komponente“ des Internationalen Monitoring Teams, das den Friedensprozess zwischen der Regierung und der aufständischen MILF auf Mindanao überwacht. Im Südsudan kooperiert sie darüber hinaus eng mit UNICEF, und auch in Myanmar führt Nonviolent Peaceforce auf Einladung der Regierung ziviles Peacekeeping durch.

Mandate, Ausbildung und Mittelvergabe anpassen, um ziviles Peacekeeping zu stärken

Laut Ankündigung des Auswärtigen Amts, sollen die neuen Leitlinien „ Ziele, Zielkonflikte, Schwerpunkte, Partner und Instrumente im deutschen Engagement für Krisenprävention, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung benennen“. In diesem Sinne schlagen wir vor, dass die Leitlinien an dem Primat der frühen Konfliktintervention festhalten und stets die Form der Intervention wählen, die am wenigsten Schaden zufügt. Ziviles Peacekeeping ist ein (jedoch keineswegs das einzige) Instrument, das zu diesem Zweck eingesetzt werden kann. Sowohl internationale (staatliche) Missionen (EU, OSZE, UN) als auch Nichtregierungsorganisationen, deren Arbeit als subsidiär angesehen und entsprechend finanziell gefördert wird, könnten hierfür Missionen aufstellen.

Eine konkrete Umsetzung des zivilen Peacekeeping in die Politik würde bedeuten:

  • Mandate von zivilen Missionen von OSZE und EU (EUMM z.B.) so formulieren, dass der direkte Schutz von Zivilbevölkerung zum Aufgabenspektrum gehört oder, abhängig von der Situation, sogar der vorrangige Zweck ist.
  • Fähigkeiten des zivilen Peacekeepings in der Ausbildung internationalen Personals durch das ZIF vermitteln.
  • Mittel für NRO-Einsätze in diesem Bereich möglichst unbürokratisch zur Verfügung stellen. Am geeignetsten hier erscheint uns das Auswärtige Amt oder das zivik-Programm des Instituts für Auslandsbeziehungen.
  • Die Bewerbung für Fördermittel nicht nur deutschen oder europäischen sondern auch internationalen NROs, vor allem solchen aus dem globalen Süden, ermöglichen. Oftmals sind sie es, die an vorderster Front bei dem Schutz der Zivilbevölkerung stehen.
Leitbild Friedenseinsätze Zivilgesellschaft

Christine Schweitzer

Dr. Christine Schweitzer ist Geschäftsführerin des Bund für soziale Verteidigung. Sie ist außerdem wissenschaftliche Angestellte des Instituts für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung (IFGK).