Wie Menschenrechtsarbeit Konfliktursachen bekämpfen kann

26. Oktober 2016   ·   Beate Rudolf

Strukturelle Benachteiligung und Diskriminierung einzelner Gruppen sind häufig eine Ursache von Konflikten. Ein menschenrechtlicher Ansatz hilft, solche Ursachen anzugehen. Es gilt, ins Gespräch mit betroffenen Gruppen zu kommen, gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen zu schaffen, systematische Menschenrechtsverletzungen anzugehen und Machtungleichgewichte zu beseitigen.

Es ist ein Mantra der Krisenprävention und Friedensförderung, dass Menschenrechte bei diesen eine feste Größe sind oder sein sollten. Ob nun als Menschenrechtskomponenten in Friedensmissionen der Vereinten Nationen oder als Element von Rechtsstaatlichkeit, die es beispielsweise im Rahmen von Übergangsjustiz zu fördern gilt. Und doch bleibt das Verhältnis zwischen der Förderung von Menschenrechten und der Bearbeitung von Krisen oft substanzlos oder angespannt. Das muss sich ändern.

Wenn im Kontext Krisenbearbeitung von Menschenrechten die Rede ist, dann sind meist immer noch bürgerliche und politische Rechte wie die Versammlungsfreiheit oder das Folterverbot gemeint. Und es gilt die Annahme, dass die Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen und eine strafrechtliche Verfolgung von Tätern notwendig sind, um eine Wiederholung von Gewalttaten zu verhindern. Dies ist absolut notwendig für die Aufarbeitung, reicht aber nicht aus.

Verletzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten als Konfliktursache

Akuter Auslöser vieler Konflikte ist oft die Verletzung politischer und bürgerlicher Rechte – zum Beispiel die Niederschlagung einer Demonstration in einem ohnehin repressiven Klima. Tieferliegende, eigentliche Konfliktursachen sind jedoch oft jahrelange Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten.

Den gewalttätigen Konflikten in der Elfenbeinküste lagen zum Beispiel über Jahrzehnte kultivierte Ausgrenzungspolitiken zugrunde, die den gleichen Zugang zu Land, Bildung und Macht für verschiedene Bevölkerungsgruppen verhinderten. Zudem wurden sie noch ethnisch aufgeladen. Auch im Jemen war es – lange vor dem derzeitigen Krieg mit inzwischen unübersichtlich vielen Parteien im In- und Ausland – die soziale, wirtschaftliche und religiöse Ausgrenzung der Bevölkerung der nördlichen Region des Landes, die zu erbitterten Protesten und letztlich seit 2004 zu kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Zentralstaat führte.

Der menschenrechtliche Ansatz: Über Zugangsfragen und Machtungleichgewichte sprechen

Krisenbearbeitung muss sich also auch mit den Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte auseinandersetzen, die Gewaltkonflikten zugrunde liegen – und zwar im Rückblick wie in der Prävention. Sonst werden Konflikte weiter angeheizt. Dass es in vielen Konflikten um den Zugang zu Ressourcen – oft Land, Wasser oder Rohstoffe – geht, ist wohlbekannt. Werden solche Zugangsfragen in einen menschenrechtlichen Kontext gestellt, zeigen sich strukturelle Benachteiligungen bestimmter Personengruppen in aller Deutlichkeit. Der menschenrechtliche Ansatz ermöglicht es, dass – neben der Bewertung individueller, strafrechtlicher Verantwortung – auch Gespräche über Machtungleichgewichte und damit gesellschaftliche Veränderung eröffnet werden können.

Dabei gibt es etliche komplexe Fragen zu beantworten: Wie zum Beispiel umgehen mit Reparationsfragen, die aufgrund der – oft jahrzehntelangen – Verletzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten entstehen? Kann eine politische Selbstverpflichtung einer Regierung oder der internationalen Gemeinschaft, Entwicklungsbemühungen auf marginalisierte, diskriminierte Bevölkerungsgruppen oder Regionen zu konzentrieren, ein funktionales Äquivalent für individuelle Reparationen sein? Welche Verantwortung tragen nichtstaatliche oder zwischenstaatliche Akteure, die zu Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen maßgeblich beigetragen haben? Und wie können sie in die Verantwortung genommen werden? Diese Frage wird im Kontext der Übergangsjustiz heftig diskutiert, im Nahen und Mittleren Osten zum Beispiel mit Blick auf Internationale Finanzinstitutionen, in Kolumbien und der Demokratischen Republik Kongo mit Blick auf transnationale Unternehmen.

Politisch und konfliktgeladen: Die Überwindung systematischer Menschenrechtsverletzungen

Den Beitrag der Menschenrechte auf die Dokumentation und strafrechtliche Verfolgung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zu reduzieren, ist also falsch. Der menschenrechtliche Ansatz will und kann mehr: Er bietet die Möglichkeit, die einem Konflikt zugrunde liegenden Ursachen zu bearbeiten. Die Überwindung systematischer Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung ist jedoch immer auch politisch und daher mittelfristig konfliktgeladen – das ist überall sichtbar, oft jedoch nicht ausreichend reflektiert.

Als Frauen in Bangladesch einen Zugang zu Mikrokrediten nutzten und so ihr wirtschaftliches Schicksal selbst in die Hand nahmen, riskierten sie Säureattacken, gegen die der Staat sie nicht schützte. Ähnliche Risiken gehen junge Frauen ein, die sich für ihr Recht auf Bildung in Afghanistan oder Pakistan einsetzen. Wenn indigene Gruppen gegen die Zerstörung ihrer natürlichen Lebensgrundlagen und Zwangsumsiedlung protestieren, kommt es häufig zu langjährigen, oft gewalttätigen Konflikten und, wie zuletzt in Honduras, auch zu Morden.

Menschenrechtsarbeit und Konfliktbearbeitung gehen Hand in Hand

Damit der jeweils mühsam errungene Konsens, auf Waffengewalt zu verzichten, nicht wieder zerbricht, wenn Menschen ihre Rechte einfordern, müssen im Dialog zwischen Konfliktparteien, den Geschlechtern oder den Generationen neben den jeweiligen menschenrechtlichen Anliegen auch die Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Parteien thematisiert werden und diskutiert werden, wie (und wie weit) diese bedient werden können. Dies erleichtert die Entwicklung von neuen, gemeinsamen Interessen, die für die Transformation von Gewaltkonflikten so entscheidend ist.

Menschenrechtsarbeit kann und sollte zur Begleitung solcher Prozesse auch auf die langjährigen Erfahrungen und den Werkzeugkasten der Konfliktbearbeitung zurückgreifen, so dass sie aus dem ihr oft zugeschriebenen Dilemma „Frieden oder Gerechtigkeit?“ ausbrechen kann und für „Frieden und Gerechtigkeit“ wirksam wird. Umgekehrt muss die Konfliktbearbeitung Menschenrechtsverletzungen mit erfassen, um die Ursachen vergangener Konflikt zu bearbeiten und künftige zu verhindern. Dafür bieten die Berichte der Sonderberichterstatter, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für einige Konfliktländer eingesetzt sind, oft eine gute Grundlage; ebenso wie die Arbeit des Sonderberichterstatters zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Garantie der Nichtwiederholung.

Um menschenrechtlich langfristig voranzukommen, wird es in jedem Konflikt Zwischenstadien, Rückschritte, aber auch günstige Gelegenheiten für Verbesserungen geben. Für all das braucht es den berühmten langen Atem, auch für die Mühen der Ebene. Beides kommt vielen Frieden-finanzierenden Akteuren abhanden, sobald ein akuter Gewaltkonflikt ausgestanden ist oder rudimentäre Strukturen und Institutionen zur Friedenssicherung und Rechtsstaatlichkeit eingerichtet sind.

Mit benachteiligten Gruppen sprechen statt Blaupausen exportieren

Insgesamt scheinen die Erwartungen an messbare Resultate in der Konfliktbearbeitung umgekehrt proportional zu den Finanzierungshorizonten: In immer kürzerer Zeit soll immer mehr erreicht werden. Entsprechend werden Geld und gedankliche Bemühungen vornehmlich in die Konfliktnachsorge und zu wenig in die Vorsorge investiert. Beides befördert den Export von Blaupausen durch Geber, die den Blick auf Notwendigkeiten, Dynamiken und Expertisen vor Ort verstellen. Gewaltverzicht in der Hauptstadt ist nicht Frieden im Land.

Diese Rahmenbedingungen befördern auch, dass über strukturell benachteiligte Gruppen verhandelt wird anstatt mit ihnen und für ihre Rechte und Bedürfnisse. Ohne Empowerment diskriminierter Gruppen kann es in Dialogforen und Aushandlungsprozessen keine Augenhöhe geben, die für die Bearbeitung von konfliktauslösenden Machtungleichgewichten notwendig ist.

Wirksame Krisenbearbeitung ist nichts für die Freunde schneller, einfacher Lösungen, sondern für diejenigen, die das Potential des Menschenrechtsansatzes erkennen und sich seinen Herausforderungen stellen.