Haltung zeigen: Mit langfristiger Politikkohärenz Menschenrechte schützen und Frieden fördern

16. Februar 2017   ·   Catherine Devaux

Krisenprävention ist zentral für eine Reduzierung schwerster Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung sollte daher sicherstellen, dass alle ihre Ressorts am gleichen Strang ziehen und auf Frühwarnindikatoren auch rechtzeitig Reaktionen folgen. Bei Menschenrechtsverletzungen sollte sie klar und öffentlich auftreten. Sie sollte in Zukunft den Beirat Zivile Krisenprävention stärken und sich darauf einstellen, dass Friedensförderung und Menschenrechtsverteidigung Jahrzehnte dauern können.

Die Menschenrechte sind „die überzeugendste Idee, die nach heutigem Wissen imstande ist, Frieden zwischen Menschen und auch zwischen Staaten zu schaffen,“ so schrieb Roman Herzog vor mehr als zwanzig Jahren. Doch seit den neunziger Jahren gibt es einen immer höheren Bedarf, Menschen vor Gewalt und Staatsverfall zu schützen. (Bürger-)Kriege sind eine der Hauptursachen für schwerste Menschenrechtsverletzungen. Somit ist die Prävention gewaltförmig verlaufender Krisen grundlegendes Gebot einer auf die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ausgerichteten Arbeit. Dies ist Grund genug, den Zusammenhang von Menschenrechten und Krisenprävention näher zu betrachten und vom Standpunkt einer Menschenrechtsorganisation aus zu definieren, welche Beiträge bereits geleistet wurden, welche Defizite bestehen und was daher in Zukunft geleistet werden muss.

Wenn nicht alle Ressorts am gleichen Strang ziehen, wird Krisenprävention scheitern

Amnesty International ist der Ansicht, dass die politisch Verantwortlichen und Handlungsträger in den Krisengesellschaften selbst die wichtigsten Akteure der Prävention sind. Doch auch internationale Akteure können einen Beitrag leisten – wenn sie kohärent handeln. Der große Mehrwert des Aktionsplans Zivile Krisenprävention war es, die Konfliktbearbeitung als einen Themenkomplex zu begreifen, der das gesamte Handeln der Bundesregierung betraf. Umso dringender war und ist es, die Krisenprävention nicht lediglich als ein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit zu betrachten, sondern auch als ein Primat des außenpolitischen Handelns. Unerlässlich ist es auch, die krisenpräventiven Initiativen nicht durch Rüstungs- und Handelspolitik zu konterkarieren.

Viele Ziele des Aktionsplans wurden nicht erreicht – auch weil die jeweiligen Ressorts nicht an einem Strang zogen: Was nutzt ein ausgefeiltes Early Warning-System, wenn sich keine konsequente, von allen relevanten Akteuren getragene Konfliktprävention anschließt? Was helfen Einzelmaßnahmen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ohne weitergehende Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung und nachhaltigen Friedenskonsolidierung? Die bis dato fehlende Ressortkohärenz und nicht vorhandene öffentliche Sichtbarkeit sollten bei den neuen Leitlinien überwunden werden. Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung „2.0“ müssen als eine echte Querschnittsaufgabe mit Betonung des „zivilen“ und unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte und deren Verletzungen begriffen werden.

„Do-no-harm“ darf nicht zu Nicht-Handeln führen

„Do-no-harm“ ist ein wichtiges und unabdingbares Prinzip, das jedoch nicht zu Nicht-Handeln führen darf: Ja, das frühe Thematisieren von Menschenrechtsverletzungen kann unter Umständen vor Ort zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Lage für die Betroffenen führen, z.B. durch verschärfte Haftbedingungen oder Kommunikationsverbote. Dagegen hilft aber auch ein nachhaltig engagiertes und klares Auftreten der Bundesregierung – auch unter Einbezug der Öffentlichkeit.

Was passiert mit all den Frühwarnindikatoren?

Elisabeth Strohscheidt schreibt in ihrem Beitrag: „Menschenrechts-verletzungen sind wichtige Indikatoren zur Früherkennung von Krisen“. Dem können wir nur zustimmen. Amnesty International und weitere Menschenrechtsorganisationen leisten als internationale „Watchdogs“ einen wichtigen Beitrag zur Frühwarnung. Amnesty sieht den Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Zivilen Konfliktbearbeitung als unabhängige und neutrale Partei, die durch Recherchen vor Ort und eine vernetzte Arbeit mit zivilgesellschaftlichen Expert_innen die Weltöffentlichkeit auf Menschenrechtsverletzungen – und damit auf möglicherweise entstehende Krisen und Konflikte – aufmerksam macht. Gerade die politisch neutrale und somit vielfältige Vernetzung vor Ort und das internationale Renommee erleichtern den Zugang zu sehr frühen Informationen. Was passiert aber mit diesen Informationen? Bis heute scheitert die rechtzeitige Krisenprävention längst nicht an fehlenden Indikatoren – diese sind ja reichlich vorhanden – sondern am Mangel daran gekoppelter, integrierter Frühwarnmechanismen. Die neuen Leitlinien müssen explizit Mittel und Maßnahmen enthalten, wie Early Warning rezipiert und bearbeitet wird.

Zivilgesellschaft im Beirat regelmäßig und ernsthaft einbinden

Ein wichtiger Schritt im Aktionsplan war die Einrichtung des Beirates Zivile Krisenprävention. Wichtig wäre nun, dass dieser Beirat – der so viel Expertise bindet – sowohl finanziell als auch strukturell ausgeweitet wird und nicht das Dasein eines „schmückenden Beiwerks“ des Ressortkreises fristet. Ebenfalls wichtig wäre eine bessere Information und Einbindung der breiteren Öffentlichkeit, z.B. durch regelmäßige Berichte, Lab-Formate und durch den Einsatz von Social Media.

Langfristig planen – auch wenn es quälend lange wird

Der Aktionsplan war ursprünglich auf ein paar Jahre angelegt - eigentlich utopisch für 161 Vorhaben, die den Frieden langfristig fördern sollten. „Wir müssen in Jahrzehnten denken,“ schreibt Franziska Brantner in ihrem Beitrag zu Recht. Die Überwindung von Krisen und Konflikten und die dauerhafte Etablierung von rechtsstaatlichen Strukturen zur Wahrung der Menschenrechte braucht ihre Zeit – eine manchmal quälend lange Zeit – und erfordert globale Kooperation. Die Leitlinien sollten daher so präzise wie nötig und so weitreichend wie möglich ausgearbeitet werden und auf vergangene Erfahrungen und Erfolge zurückgreifen.

Letztlich müssen die neuen Leitlinien neben anderen Eckpunkten einen entscheidenden menschenrechtlichen Beitrag zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung enthalten und explizit auch als ein Beitrag zur Erreichung des Ziels 16 „Frieden und Gerechtigkeit“ der Agenda 2030 entwickelt werden.

Politikkohärenz Friedensförderung Menschenrechte

Catherine Devaux

Catherine Devaux ist Mitglied der Fachkommission Länder und Themen der deutschen Sektion von Amnesty International.