Internationale rechtliche Zusammenarbeit für zivile Krisenprävention und Konfliktnachsorge

18. Mai 2017   ·   Heiko Maas

Der Aufbau funktionierender rechtsstaatlicher Strukturen ist maßgeblich für die Krisenprävention und Konfliktnachsorge. Nur wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert sind, Regierung und Verwaltung im Rahmen bestehender Gesetze handeln und staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden, gibt es eine verlässliche Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. Dies erfordert eine nachhaltige und partnerschaftliche Zusammenarbeit und einen langen Atem.

Die Bundesregierung verfolgt das außenpolitische Ziel, gewaltsame Konflikte möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern. Deshalb brauchen gerade fragile Staaten unsere Unterstützung. Auch frühere Konfliktgebiete liegen in unserem Fokus, denn dort geht es darum, den Frieden dauerhaft zu sichern. Die internationale rechtliche Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist daher ein wichtiger Teil des deutschen Engagements für zivile Krisenprävention und Konfliktnachsorge.

Das BMJV unterstützt den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen für den Frieden

Unsere Arbeit ist vor allem darauf gerichtet, rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen. Warum ist der Rechtsstaat für den Frieden so wichtig?

  • Rechtsstaatlichkeit garantiert den Schutz der Rechte des Individuums, die Rechte von Minderheiten und die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen.
  • Rechtsstaatlichkeit ist die Basis für wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand einer Gesellschaft, indem sie die Attraktivität als Handels-, Investitions- und Tourismusstandort fördert.
  • Rechtsstaatliche Strukturen sind grundsätzlich das unverzichtbare Fundament für ein friedliches Zusammenleben in einer freien und offenen Gesellschaft.

Unser Ministerium bewältigt diese Aufgabe nicht allein. Unsere Spezialisten für Beratung beim Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen sitzen in der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ). Der Ausgangspunkt für die Arbeit der IRZ war 1989 der Fall des Eisernen Vorhangs: Viele Länder Mittel- und Osteuropas haben damals um deutsche Unterstützung beim Aufbau eines Rechtsstaates gebeten. Die Bundesregierung hat daraufhin 1992 die IRZ gegründet, die seitdem Zuwendungsempfänger des Bundes ist.

Menschenrechte durchsetzen, Frieden sichern, Wohlstand schaffen

Die Motive, die das deutsche Engagement damals bestimmt haben, gelten auch heute noch: Menschenrechte durchsetzen, Frieden in Europa wie der Welt sichern, wirtschaftlichen Wohlstand schaffen. Nach diesem Grundsatz berät die IRZ seit nunmehr 25 Jahren in einer Vielzahl von Projekten reformwillige Partnerstaaten bei der Modernisierung ihrer Rechtssysteme: Die IRZ unterstützt sie bei der Formulierung und Implementierung von Gesetzen, sie hilft beim Aufbau von Gerichten und Behörden, und sie trägt zur Aus- und Fortbildung von Juristinnen und Juristen bei.

„Law made in Germany“ gilt vielerorts als Qualitätssiegel für Rechtsideen

Das Interesse anderer Länder an einer Experten-Kooperation mit Deutschland im Rechtsbereich ist bis heute ungebrochen. Ich möchte auf drei Punkte hinweisen, die aus meiner Sicht für dieses Interesse maßgeblich sind:

  • Zum einen ist da die aus unserer wechselvollen Geschichte erwachsene besondere Erfahrung. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs war die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland ein viel beachtetes Beispiel dafür, wie eng der Aufbau eines Rechtsstaates und der Aufbau einer erfolgreichen Volkswirtschaft miteinander verknüpft sind. Die deutsche Wiedervereinigung hat uns weitere Erfahrungen bei der Transformation eines Rechts- und Wirtschaftssystems beschert, die wir auch für andere nutzbar machen wollen.
  • Der zweite Faktor ist offenkundig das deutsche Recht selbst. „Law – made in Germany“ erfreut sich eines ausgezeichneten Rufs und wird vielerorts als Qualitätssiegel für Rechtsideen betrachtet. Unsere Partner schätzen besonders, dass unsere Regelungsmodelle ein verlässliches, bezahlbares und durchsetzbares Recht gewährleisten.
  • Der dritte Grund ist die Form der rechtlichen Zusammenarbeit selbst. Denn sie findet in einem partnerschaftlichen Miteinander und auf Augenhöhe statt. Jeder Staat hat seine oft über lange Jahre und Jahrzehnte gewachsenen eigenen Traditionen und seine besondere Rechtskultur. Unsere Beratung kann nur Erfolg haben, wenn wir diese Grundlagen bei der Implementierung von neuen Regelungsmodellen berücksichtigen. Es geht also nicht darum, dem Partnerland die vermeintlich „richtige“ Lösung vorzugeben. Vielmehr helfen wir auf der Grundlage eigener Erfahrungen dabei, den Weg zu finden, der für den jeweiligen Partner der richtige ist.

Die internationale rechtliche Zusammenarbeit ist eng mit Krisenprävention und Konfliktnachsorge verbunden

Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von einschneidenden politischen Umwälzungen. Der geografische Wirkungsbereich unserer rechtlichen Zusammenarbeit hat sich angesichts dieses Wandels kontinuierlich verändert und erweitert. Während zunächst die Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas im Zentrum der Beratungstätigkeit standen, kamen später Staaten des südlichen Kaukasus und Zentralasiens dazu, ebenso die Türkei und Vietnam. Inzwischen arbeiten unsere Experten auch in Nordafrika und im Nahen Osten. Zurzeit ist die IRZ in rund 30 Partnerstaaten aktiv. Das BMJV unterhält darüber hinaus Kontakte zu weiteren Ländern wie etwa China.

Der vorgenannte Länderkanon zeigt, dass unsere Aktivitäten auf dem Gebiet der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit eng mit Krisenprävention und Konfliktnachsorge verbunden sind. Drei Beispiele aus der jüngeren Zeit zeigen es:

  1. Nordafrika nach dem „Arabischen Frühling“: Der „Arabische Frühling“ hat gezeigt, dass sich der Freiheitswille der Menschen nicht dauerhaft unterdrücken lässt. Deutschland verfügt über viel Erfahrung mit gesellschaftlichen Umbruchphasen und ist hier in besonderer Weise gefordert. Die IRZ wird die Transformationsprozesse insbesondere in Marokko und Tunesien trotz teilweise schwieriger innenpolitischer Rahmenbedingungen weiterhin nach Kräften unterstützen. Unser Ziel ist es, dass wir mit unseren Beratungen einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Stabilität in der Region leisten können. Es macht Mut, dass die tunesischen Behörden und vor allem auch die Zivilgesellschaft in Tunesien trotz aller Rückschläge durch terroristische Anschläge ihren rechtspolitischen und gesellschaftlichen Reformprozess weiter vorantreiben.
  2. Ukraine nach dem „Euromaidan“: Die IRZ hat die Unterstützung der Rechtsreformen in der Ukraine infolge der europafreundlichen „Maidan-Proteste“ um die Jahreswende 2013/2014 erheblich ausgeweitet. Wir hoffen, damit an die bisherigen fachlichen Investitionen, welche die IRZ bereits seit Anfang der 1990er Jahre in der Ukraine getätigt hat, anknüpfen zu können. Ziel ist, dass die mit großem Eifer angegangenen Reformen rechtsstaatlich umgesetzt werden und auf fruchtbaren Boden fallen. Die Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Verfassungsrechts, der Rechtspflege, des Strafrechts, der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Korruptionsbekämpfung. Die Ukraine hat insbesondere im letztgenannten Bereich auch dank deutscher Unterstützung inzwischen Fortschritte gemacht: Neben dem unabhängigen Nationalen Antikorruptionsbüro der Ukraine, das für Ermittlungen von Korruptionsvorwürfen gegen hohe Staatsbedienstete zuständig ist, befassen sich die Nationale Agentur zur Korruptionsvorbeugung sowie die ebenfalls neu gegründete Fachstaatsanwaltschaft mit dem Thema.
  3. MENA-Region mit Blick auf die Flüchtlings- und Migrationskrise: Weltweit sind derzeit 65 Millionen Menschen auf der Flucht – die meisten flüchten vor Krieg und Verfolgung. Deutschland hat in den letzten beiden Jahren über eine Million Geflüchteter aufgenommen und versorgt. Die Bundesregierung sieht eine zentrale Aufgabe darin, die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in den Herkunfts- und Transitländern zu verbessern sowie die Situation in den Krisenregionen nachhaltig zu stabilisieren. Maßgeblich ist hierbei der Aufbau funktionierender rechtsstaatlicher Strukturen. Nur wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert sind, Regierung und Verwaltung im Rahmen bestehender Gesetze handeln und staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden, gibt es eine verlässliche Grundlage für friedliches Zusammenleben, Entwicklung der Gesellschaft und Aussicht auf wirtschaftlichen Wohlstand. Rechtsstaatliche Verhältnisse helfen, Fluchtursachen zu beseitigen, weil sie Menschen eine Perspektive bieten. Vor diesem Hintergrund wollen BMJV und IRZ ihre Aktivitäten in der so genannten MENA-Region Nordafrikas und des Nahen Ostens erheblich intensivieren und ausweiten. Unsere Projekte zur Förderung des Rechtsstaates sind eine wichtige Ergänzung zur klassischen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung.

Nachhaltig, langfristig und partnerschaftlich rechtsstaatliche Strukturen aufbauen

Bei all den genannten Aktivitäten legen wir großen Wert auf Nachhaltigkeit: Wir begleiten rechtsstaatliche Reformen langfristig – statt nur kurz hineinzugehen und wieder weg zu sein, ohne dass sich an der jeweiligen Problemlage etwas geändert hätte. Die Arbeit in der Krisenprävention und Konfliktnachsorge braucht einen langen Atem. Es gelingt nicht über Nacht, rechtsstaatliche Strukturen in einem partnerschaftlichen Miteinander aufzubauen. Es ist ein stetiger und beharrlicher Prozess, der auch nicht immer gradlinig und ohne Rückschläge verläuft. Ich bin jedoch fest davon überzeugt, dass sich der Einsatz für alle lohnt – für unsere Partner, für Deutschland und die Welt.

Entwicklungszusammenarbeit Friedensförderung Partner Rechtsstaatsförderung

Heiko Maas

Heiko Maas ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.