Kapazitätsziele festlegen, Unterausschuss wieder einrichten

07. März 2018   ·   Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

Die zukünftigen Koalitionspartner sollten einen Umsetzungsplan der Leitlinien mit konkreten Kapazitätszielen im Bereich Krisenverhütung und Friedensförderung entwerfen und den Unterausschuss Zivile Krisenprävention wieder einrichten. Dieser Beitrag fasst zentrale Empfehlungen des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung zusammen, die dieser anlässlich der Koalitionsverhandlungen im Januar 2018 an CDU/CSU und SPD übermittelte.

In den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12. Januar 2018 wird an verschiedenen Stellen auf die friedenspolitische Verantwortung Deutschlands eingegangen. Unter anderem heißt es dort, dass die europäische Außen- und Sicherheitspolitik „im Sinne einer Friedensmacht Europa gestärkt werden (müsse). Sie muss dem Prinzip des Vorrangs des Politischen vor dem Militärischen folgen und auf Friedenssicherung, Entspannung und zivile Krisenprävention ausgerichtet sein […] Wir werden unsere Ausgaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention deutlich erhöhen.“  

Der Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung berät mit seinen 19 Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Stiftungen die Bundesregierung und ihre Ressorts auf dem Feld der zivilen Krisenverhütung, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung. Vor diesem Hintergrund spricht der Beirat die folgenden Empfehlungen aus. Sie richten sich an die drei Parteien CDU, CSU und SPD, die nun in den Koalitionsverhandlungen die programmatischen Grundlagen für die Arbeit der nächsten Bundesregierung legen wollen.  

Leitlinien konsequent umsetzen  

Die Bundesregierung sollte die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ als selbstverständlichen Referenzrahmen für Deutschlands Engagement zur Krisenverhütung und Friedensförderung und mit Gültigkeit für alle Politikbereiche bekräftigen. Die Leitlinien müssen nun in Partnerschaft mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft mit Leben gefüllt werden.  

Das Bundeskabinett der vorherigen Großen Koalition beschloss die Leitlinien am 14. Juni 2017. Dem Nachfolgedokument des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention“ von 2004 ging ein qualifizierter Beratungsprozess (PeaceLab2016) zwischen den Ressorts, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kirchen voraus. Die Leitlinien formulieren – erstmalig in einem Grundlagendokument der Bundesregierung – ein friedenspolitisches Leitbild, in welchem die Vermeidung von Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen und das Verhindern von Völkermord zur deutschen Staatsräson erklärt wird und auch den Vereinten Nationen strategische Priorität zugesprochen wird. Die Leitlinien beziehen sich ausdrücklich auf die durch die Vereinten Nationen und ihren Mitgliedsstaaten gesetzten Referenzrahmen (Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, Resolution 1325, Resolution 2250 zu Jugend. Frieden und Sicherheit). „Die Förderung des Friedens im Ausland erfordert das Zusammenwirken der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik, aber auch Beiträge international wirkender Bildungs-, Kultur-, Handels-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik,“ heißt es in der Einleitung zu den Leitlinien.  

Zivile Kapazitätsziele festlegen  

Die nächste Bundesregierung sollte eine Konzeption „Fähigkeiten Krisenverhütung/ Friedensförderung (zivil)“ in Form eines Umsetzungsplans entwickeln und umsetzen. Eine solche Konzeption sollte die zu erwartenden Bedarfe formulieren und daraus Kapazitätsziele ableiten. Diese sollten aus einem Konsultationsprozess hervorgehen, der zivilgesellschaftliche, entwicklungspolitische und menschenrechtliche Expertise einschließt.  

Die neuen Leitlinien schließen mit 50 Selbstverpflichtungen der Bundes­regierung. Sehr viele dieser Selbstverpflichtungen beinhalten „Stärkung“, „Fortentwicklung“ oder „Ausbau“ von Maßnahmen und Instrumenten. Die Leitlinien verzichten aber auf jede Konkretisierung von Bedarfen und die Benennung notwendiger Fähigkeiten und Ressourcen. Die Absichts­erklärungen der Selbstverpflichtungen sind notwendig, aber nicht ausreichend. Der fortdauernde Nachholbedarf an Fähigkeiten der zivilen Krisenprävention und die Häufung von Krisen, Gewaltkonflikten und humanitären Großkatastrophen nötigen ein Land wie die Bundesrepublik, auf dem Feld der Krisenprävention und Friedensförderung schneller besser zu werden. Eine Bundesregierung, die die „Ausgaben im Bereich der zivilen Krisenprävention deutlich erhöhen“ will (Sondierungsergebnis), sollte die Fähigkeiten und Instrumente der zivilen Krisenprävention strukturiert und terminiert aufbauen und stärken. Hierfür ist ein Umsetzungsplan unabdingbar, welcher die Kapazitätsziele und Implementierungsschritte verbindlich festlegt.  

Wesentliche Bestandteile der Konzeption wären erstens, die Definition eines nationalen Anspruchsniveaus (level of ambition), orientiert am Bedarf an Präventionsfähigkeiten der VN, OSZE, EU, Regionalorganisationen und humanitären und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Zweitens sollte die Konzeption zivile Planziele für den Zeitraum der nächsten vier Jahre enthalten. Diese sollten insbesondere auf folgenden Gebieten Ziele festlegen:

  • Analysekapazitäten (Krisenfrüherkennung, menschenrechtliches Monitoring, Regionalkompetenz, Chancenanalysen, operative und politische Wirkungsanalyse/Evaluierung, Friedens- und Konfliktforschung, etwa über die überfällige Kapitalerhöhung der Deutschen Stiftung Friedensforschung) und Strategiebildung;
  • Diplomatie und Mediation;
  • Zivil- und Polizeiexperten und Ressourcen für internationale Friedenseinsätze von VN, OSZE, EU und andere , für Sicherheitssektorreform und Rechtsstaatsförderung (ZIF);
  • sowie zivilgesellschaftliche Friedensförderung (ZFD, zivik). 

Drittens sollte die Konzeption einen Überprüfungsprozess enthalten, der die Praxis­erfahrungen verschiedener Akteure berücksichtigt und eine kontinuierliche Nachjustierung ermöglicht.    

Unterausschuss wieder einrichten  

Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sollten dringend darauf hinwirken, dass der Auswärtige Ausschuss  den Unterausschuss Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln wieder einrichtet.  

Der dem Auswärtigen Ausschuss zugeordnete Unterausschuss wurde mit Beginn der 17. Legislaturperiode (2010) eingerichtet. Erstmalig besteht mit ihm ein parlamentarisches Beratungsgremium, in dem das Querschnittsthema Krisenprävention ausdrücklich ressortübergreifend bearbeitet wird. Mit seinen 22 öffentlichen Sitzungen schuf der Unterausschuss ein sichtbares Forum für Abgeordnete, Ressortvertreterinnen und -vertreter, externe Sachverständige und zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter auf dem Politikfeld Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung (vgl. Arbeitsbilanz des Unterausschusses vom 22. Mai 2017). Der Beirat erlebte den Unterausschuss als ausgesprochen gesprächsoffen, kooperativ, innovativ und als eine wichtige treibende Kraft des Politikfeldes.

Leitbild Entwicklungszusammenarbeit Friedensförderung Zivilgesellschaft Frieden & Sicherheit

Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung

Der Beirat Zivile Krisenprävention und Friedensförderung bündelt zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Expertise zur Krisenprävention und Friedensförderung und berät die Arbeit der Bundesregierung.