Sicherheit für Frieden – Eine neue deutsche Strategie für Sicherheitssektorreformen (SSR)

24. April 2018   ·   Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Bundesregierung wird in den nächsten Monaten eine ressortübergreifende Strategie zur Sicherheitssektorreform entwickeln. Die zuständigen Ressorts laden Zivilgesellschaft und Fachleute ein, sie dabei mit Beiträgen auf dem PeaceLab-Blog zu begleiten, zu unterstützen und kritisch zu fordern.

Die volatile Situation und die Umbrüche in krisengeschüttelten Ländern etwa im Nahen und Mittleren Osten wie Irak oder in Westafrika wie Mali zeigen deutlich auf, wie groß die Bedarfe für eine erfolgreiche Reform des Sicherheitssektors sind.

Hier wollen wir künftig noch systematischer und strategischer vorgehen. Eine neue Strategie soll Richtschnur unseres Engagements sein, um fragile Staaten beim Aufbau eines leistungsfähigen und demokratisch kontrollierten Sicherheitssektors zu unterstützen. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für Vertrauen der Menschen in die Sicherheitsorgane ihres Landes und damit für Frieden, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung.

Warum es einer neuen Strategie bedarf

Die Bundesregierung hat sich in ihren Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ eine Reihe von Selbstverpflichtungen auferlegt, darunter auch, Strategien zu zentralen Instrumenten des Krisenengagements und der Friedensförderung zu entwickeln. Dazu gehört neben der Entwicklung von Strategien zur Rechtsstaatsförderung und zur Vergangenheitsarbeit auch die Erarbeitung einer ressortübergreifenden Strategie zur Reform des Sicherheitssektors, der die Bereiche Streitkräfte, Polizei, Justiz, Nachrichtendienste, Zivil- und Katastrophenschutz abdeckt.

Das bisherige „Interministerielle Rahmenkonzept zur Unterstützung von Reformen des Sicherheitssektors in Entwicklungs- und Transformationsländern“ aus dem Jahr 2006 wird unserem erweiterten Sicherheitsbegriff nicht mehr gerecht. Die weiterhin gültigen Elemente dieses Konzepts werden in die neue Strategie überführt. Die neue Strategie wird sich am Prinzip der menschlichen Sicherheit ausrichten, dem die Garantie des Rechts von Individuen auf ein Leben in Freiheit und Würde, frei von Armut, Furcht, Not und Verzweiflung zugrunde liegt. Sie wird u.a. folgende Aspekte beinhalten: Ein legitimes staatliches Gewaltmonopol, einen politisch legitimierten, rechenschaftspflichtigen und leistungsfähigen Sicherheitssektor, die Rolle der Zivilgesellschaft und der nationalen Menschenrechtsinstitutionen, den besonderen Schutz von Kindern, die VN-Sicherheitsratsresolution 1325 sowie einen Bezug auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Wir wollen in unserer Unterstützung von Sicherheitssektorreformen – ob im bilateralen oder multilateralen Rahmen – ressortübergreifend einheitliche Maßstäbe anlegen. Wir möchten einen Kompass entwickeln, um zu entscheiden, wann und in welcher Form eine Unterstützung sinnvoll erfolgen kann, um so, unter Berücksichtigung des „Do-no-harm“-Prinzips, die beste Wirkung zu erzielen. Dieses erfordert auch die Einbeziehung eines Monitorings unserer Maßnahmen.

Die Strategie muss dabei die jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der NATO sowie regionaler Sicherheitsorganisationen (z. B. AU) berücksichtigen.

Herausforderungen für den Strategieansatz

In einer Strategie zur Sicherheitssektorreform sind die Grundelemente einer regelbasierten Ordnung, wie Gewährleistung demokratischer und rechtsstaatlicher Normen, gute Regierungsführung und die Achtung der Menschenrechte zu integrieren.

Dieses schließt weiterhin die Berücksichtigung folgender Aspekte ein: kontextspezifischer Aufbau ziviler Behörden, die Rechtsstaatlichkeit institutioneller Strukturen und die Optimierung operativer Fähigkeiten von Polizei, Militär, Geheimdiensten; die Stärkung von Parlament, Ministerien, zivilgesellschaftlicher Organisationen in der zivilen Kontrolle des staatlichen Sicherheitsapparates sowie die Stärkung der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden.

Die besonderen Herausforderungen fragiler Staaten und Regionen sowie der Koordinierung von Einzelprojekten müssen bei den langfristigen Transformationsprozessen der Sicherheitssektoren künftig stärker Beachtung finden. Dies erfahren wir bereits heute bei unserem Engagement in den Bereichen Aufbau regionaler Friedens- und Sicherheitsarchitekturen, bei der Stärkung demokratischer Aufsicht, Legitimität und ziviler Kontrolle, beim Menschenrechtsschutz, der Reform sicherheitsbezogener Gesetzgebung sowie der Reintegration ehemaliger in Milizen agierender Kämpfer und Kämpferinnen. 

Deutsche Ansätze und Stärken

Das aktuelle Engagement der Bundesregierung zur Reformierung des Sicherheitssektors unserer Partnerländer gründet auf langjähriger Erfahrung und soll nun nach Verabschiedung der neuen Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ im Rahmen eines gestärkten ressortgemeinsamen Ansatzes weitergeführt werden.

Die deutsche Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik ist bei Krisenprävention und Stabilisierung in besonderer Weise gefordert. Die Entwicklungszusammenarbeit und Programme zur polizeilichen sowie militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe entfalten insbesondere auf lange Sicht Wirkung.

Gemeinsam führen das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung zur unmittelbaren Fähigkeitssteigerung ausländischer Sicherheitskräfte durch.

Darüber hinaus leistet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aus seinem Haushalt und mit Personal der Polizeien aus Bund und Ländern und der Zollverwaltung eigene bilaterale und multilaterale Maßnahmen zum Aufbau einer funktionsfähigen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen handelnden Polizei. Darüber hinaus erfolgen zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem AA.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist ein wesentlicher Akteur zur Verwirklichung des Prinzips der menschlichen Sicherheit. Es setzt sich dafür ein, dass in Gesellschaft und Staat Bedingungen entstehen, die eine friedliche und inklusive Entwicklung ermöglichen.  

Debattieren Sie mit!

Welche Ziele sollten wir bei Sicherheitssektorreformen künftig vorrangig verfolgen – und wie umgehen mit Dilemmata, die in diesem Politikbereich immer wieder entstehen können? Unter welchen Bedingungen sollten wir uns im Bereich der Sicherheitssektorreform engagieren – und wann nicht? Was müssen wir von unseren Partnerländern für ihre eigene Sicherheitssektorreform einfordern? Wo und wie könnte Deutschland besonders gefragt sein, wo hätten wir komparative Vorteile? Wie können wir ein Monitoring unseres Beitrags besser gestalten?

Wir laden Zivilgesellschaft und Fachleute herzlich ein, uns in den nächsten zwei Monaten mit Beiträgen auf dem PeaceLab-Blog bei diesen Überlegungen zu begleiten, zu unterstützen und gerne auch kritisch zu fordern.

Auf viele Fragen in diesem Politikbereich gibt es keine einfachen Antworten. Hier freuen wir uns auf Ihre Meinung, Ihre Beiträge aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis vor Ort. Nehmen Sie unsere Einladung an. Debattieren Sie mit!

Zivil-militärische Zusammenarbeit Security Sector Reform Entwicklungszusammenarbeit Friedensförderung Stabilisierung Frieden & Sicherheit

Auswärtiges Amt

Herr Rüdiger König, Abteilungsleiter für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Herr Dr. Stefan Oswald, Leiter der Abteilung 2, Marshallplan mit Afrika; Flucht und Migration

Bundesministerium der Verteidigung

Herr Dr. Géza Andreas von Geyr, Abteilungsleiter Politik

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Herr Thomas Binder, Leiter der Abteilung G, Grundsatz und Planung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz