Geschlechterperspektive durchgehend in Leitlinien integrieren - Zugang zu Menschenrechten für Frauen fördern

22. November 2016   ·   Anne Rennschmid

Ohne eine Genderperspektive ist ein umfassendes Lagebild nicht möglich und damit auch keine angemessene Politik. Die Leitlinien müssen für jede Phase des Konfliktzyklus die unterschiedlichen Perspektiven von Frauen und Männern integrieren, die auf deren jeweiligen gesellschaftlichen Rollen beruhen. Vermieden werden sollte ein von anderen Kapiteln getrennt stehender Zusatz unter der Überschrift Gendermainstreaming/ Frauenrechte.

Die systematische Benachteiligung von Teilen der Bevölkerung beim Zugang zu Macht und Ressourcen birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial, das nicht selten in Terrorakte, Guerillakriege oder Volksaufstände mündet. Die Leitlinien zum deutschen Krisenengagement sollten daher – wie Beate Rudolf und Elisabeth Strohscheidt bereits argumentierten – auf jeden Fall ein menschenrechtsbasiertes Verständnis von internationaler Sicherheit verfolgen, das den Abbau von struktureller Diskriminierung aufnimmt.

Menschenrechte haben das Ziel, allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu sichern, also frei von Fremdbestimmung, Unterdrückung und Ausschluss aus der Gesellschaft zu sein. Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte bringt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geäußerte Ideal vom freien Menschen zum Ausdruck, der bürgerliche und politische Freiheiten genießt und frei von Furcht und Not lebt. Der Wirtschafts- und Sozialpakt enthält u.a. das Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Für die Gewährleistung sämtlicher in ihnen verbrieften Rechte schreiben die Pakte neben dem Selbstbestimmungsrecht der Völker das Diskriminierungsverbot und das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau vor – denn der Zugang zu den Menschenrechten muss für alle gewährleistet sein. Davon sollte sich auch das deutsche Krisenengagement leiten lassen.

Geschlechterperspektive für den gesamten Konfliktzyklus integrieren

Die Leitlinien müssen sich normativ auch an der UN-Konvention zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung gegen Frauen (CEDAW) und der damit verbundenen UN-Sicherheitsratsresolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit ausrichten. Demnach soll Frauen der gleichberechtigte Zugang zu ihren Menschenrechten möglich sein – so etwa die Beteiligung am politischen und öffentlichen Leben.

Die Bundesregierung sollte eine Geschlechterperspektive vollständig in ihre Außen- und Sicherheitspolitik integrieren. Gleichzeitig sollte ein Ziel dieser Politik sein, dass Frauen ihre Menschenrechte gleichberechtigt wahrnehmen können. Dies zielt nicht auf die Einbeziehung von marginalisierten, vulnerablen Gruppen, sondern auf die gerechte Umverteilung von Machtungleichgewichten durch den Abbau von Diskriminierungen.

Bei der Formulierung der Leitlinien müssen die unterschiedlichen gesellschaftlichen Rollen von Frauen und Männern unbedingt von vornherein mitgedacht werden – und zwar für sämtliche Phasen des Konfliktzyklus! Nur so können auf die spezifischen Benachteiligungen aufmerksam gemacht und darauf zugeschnittene politische Maßnahmen formuliert werden. Vermieden werden sollte dagegen ein von anderen Kapiteln getrennt stehender Zusatz unter der Überschrift „Gendermainstreaming/ Frauenrechte“.

Bereits bei der Formulierung von politischen Leitlinien mitzudenken, wie sich die Politik und deren Umsetzung auf Männer und Frauen unterschiedlich auswirken, bedeutet zum Beispiel für den Bereich der Sicherheitssektorreform, die unterschiedliche Wahrnehmung von (Un)sicherheit zu berücksichtigen. Frauen legen möglicherweise der Politik ein anderes Sicherheitsverständnis zugrunde als Männer – diese aber dominieren weltweit den Sicherheitssektor. Frauen fordern ihren Platz auch am Verhandlungstisch: Erst wenn Frauen substanziell gleichberechtigt an Mediationsprozessen beteiligt werden, wird die Genderperspektive auch sicher in Friedensabkommen aufgenommen. Dies – so stellt es die Globale Studie der UN fest - erhöht wiederum die Chance auf einen nachhaltigen Frieden.

Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen ist mit den betroffenen Frauen zu sprechen, ihre Bedürfnisse und Interessen sind unbedingt einzubeziehen. Daneben ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an (Sicherheits-)Politik und Gesellschaft weltweit – auch in Deutschland - aktiv zu fördern.

Ohne Genderperspektive ist jede Konfliktanalyse mangelhaft

Thomas de Maiziere fordert in seinem Beitrag, Lageinformationen ressortübergreifend zu bündeln, Krisenfrüherkennung zu betreiben und Strategien für Konfliktprävention und Krisenmanagement anzupassen. Ohne eine Genderperspektive ist ein umfassendes Lagebild jedoch nicht möglich. Die Leitlinien sollten dafür sorgen, dass bei Konfliktanalysen, einschließlich der Erarbeitung von Frühwarnmechanismen, viel mehr Gewicht auf die Geschlechterperspektive gelegt wird als bisher. Wie schon der Beitrag von Sonja Schiffers und Vera Lamprecht unter Verweis auf die Globale Studie der UN zeigt, führt die untergeordnete Rolle von Frauen im Kontext von Krisenengagement natürlich dazu, dass ihre Perspektiven auf die Entstehung und den Verlauf von gewalttätigen Konflikten zu wenig einbezogen werden. Frauen, die als gesellschaftliche Gruppe soziale und politische Ausgrenzung erleben, haben möglicherweise aber einen schärferen Blick für tiefer liegende, strukturelle Ursachen von Konflikten als Männer. Frauen und Männer verfügen zudem aufgrund ihrer unterschiedlichen Sozialisationen über sich ergänzende Informationen, die nur zusammengenommen ein ganzes Bild ergeben. Ohne die aktive Beteiligung von Frauen an der Analyse, Prävention und Lösung von Konflikten laufen Kriseninterventionen eher Gefahr, stereotype Geschlechterrollen zu perpetuieren oder gar Menschenrechte von Frauen zu verletzen. Darauf weist auch die Studie „Gender and Early Warning Systems“ von OSZE/ODIHR hin.

An positiven Beispielen orientieren

Positive Beispiele finden sich etwa in der UN-Behindertenrechtskonvention: Hier werden die Vertragsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt wahrnehmen können. Die Vertragsstaaten werden weiter verpflichtet, die Geschlechterperspektive bei der Umsetzung sämtlicher Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen.

Ein weiteres gelungenes Bespiel ist die Europaratskonvention gegen Menschenhandel. Als Zweck der Konvention wird vorneweg „die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels bei gleichzeitiger Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter“ genannt. Bei der konkreten Umsetzung der Konvention sind die Staaten „bestrebt“, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und das Konzept des Gendermainstreaming anzuwenden, wenn sie die Maßnahmen ausarbeiten, umsetzen und bewerten.

Bei Widerstand auf Dialog setzen

Krisenintervention, die bei politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Diskriminierung ansetzt, muss zunächst auch mit Widerstand rechnen. Darauf weist auch der Beitrag von Beate Rudolf hin. Die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen sollten daher Programme konfliktstrategisch anlegen: Im engen Austausch mit den Betroffenen vor Ort sollten sie Formen der Konfliktbearbeitung identifizieren, die den jeweiligen kulturellen Gegebenheiten soweit Rechnung tragen, wie sie nicht zur Wiederbelebung oder Verfestigung von autoritären Regelungsmechanismen führen. Letzteres würde ja dem Ziel der Krisenintervention gerade zuwiderlaufen. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen Männer und Frauen gleichermaßen adressieren. Ebenso wichtig ist ein langfristig angelegtes Konzept des deutschen Krisenengagements, wie es auch Franziska Brantner, Nicole Deitelhoff und Christopher Daase sowie Beate Rudolf fordern.

Die Herausforderung für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik besteht darin, sich gerade mit denen auseinanderzusetzen, deren Meinung oder Einstellung sie nicht teilt. Dies funktioniert nur im Dialog und mit gegenseitigem Respekt, bei dem Deutschland sich jedoch klar zum Wertekanon der völkerrechtlichen Menschenrechtsverträge, dem Grundgesetz und der GASP der EU bekennen muss.

Vereinte Nationen Friedensförderung Menschenrechte Frauen Frieden & Sicherheit

Anne Rennschmid

Anne Rennschmid, LL.M., hat als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Institut für Menschenrechte anlässlich des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016 eine Evaluierung zur Umsetzung von OSZE-Menschenrechtsstandards in Deutschland koordiniert.