Kulturerbe schützen: Aufgabe der GSVP?

25. Februar 2020   ·   Tobias Pietz, Maximilian Schmidtke

In den letzten Jahren ist die Zerstörung von Kulturgütern in gewaltvollen Konflikten stärker in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Die Bundesregierung sollte die kommende EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die Rolle des Kulturerbeschutzes in Friedenseinsätzen zu klären und weiterzuentwickeln.

Gewalttätige Konflikte im 21. Jahrhundert haben zum Verlust oder zur Beschädigung vieler Kulturgüter geführt. Bilder dieser Zerstörungen – seien es die Buddha-Statuen von Bamiyan im Jahr 2001 in Afghanistan, die Gräber in Timbuktu im Jahr 2012 in Mali oder die alte Oasenstadt Palmyra im Jahr 2015 in Syrien – haben sich tief ins kollektive Gedächtnis gegraben.

Vor allem die Zerstörungen im Irak und in Syrien durch den Islamischen Staat (IS) – der seine Operationen auch durch den Schmuggel von Artefakten finanzierte – hat den internationalen Bemühungen für den Schutz von Welterbe und Kulturgütern neue Impulse verliehen. Im März 2017 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2347, welche die Mitgliedstaaten dazu auffordert, dem Schutz des kulturellen Erbes mehr Gewicht zu verleihen. Dabei wird ausdrücklich auch auf Friedenseinsätze zur Erfüllung solcher Aufgaben hingewiesen.

Die Bedeutung von „Protection of Cultural Heritage“ muss in Mandaten klarer formuliert werden

Im Rahmen der zivilen Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die auch Gendarmerie und Polizei umfassen können, wurde „Protection of Cultural Heritage“ (PCH) erstmals 2017 während der Diskussionen zum Civilian CSDP Compact erwähnt. Später, im Jahr 2018, wurde PCH offiziell als eine der neuen Lines of Operation für zivile GSVP-Missionen anerkannt. Im selben Jahr wurde die GSVP-Beratungsmission im Irak (EUAM Irak) als erster Einsatz auch mit diesem Themenfeld mandatiert. Es herrscht allerdings weiterhin große Unsicherheit darüber, was genau GSVP-Missionen im Kulturgüterschutz erreichen können oder sollen.

Die zunehmende Aufmerksamkeit für den Schutz kulturellen Erbes in Friedensoperationen wäre ohne die Vorreiterrolle Italiens nicht möglich gewesen. Die Idee, GSVP-Missionen mit einem Mandat zum Kulturerbeschutz auszustatten, ist, um die Hohe Vertreterin Federica Mogherini zu zitieren, "an Italian idea adopted by the EU". Italien verfügt seit 1969 über eine eigene, gendarmerieähnliche Einheit zum Schutz seines kulturellen Erbes: das „Carabinieri Command for the Protection of Cultural Heritage“ („Tutela Patrimonio Culturale“ - TPC), die u.a. bereits international im Kosovo (2002-03) und im Irak (2003-06) eingesetzt wurde.

EU und UN sollten sich beim Kulturerbeschutz koordinieren

Die Vorreiterrolle Italiens spiegelt sich auch in einem Abkommen mit der UNESCO wieder, das 2016 die italienische nationale "Task Force in the Framework of UNESCO Global Coalition Unite4Heritage" – umgangssprachlich gerne als Blue Helmets of Culture bezeichnet – offiziell  einrichtete. Die UNESCO-Koalition wurde im Juni 2015 nach der Zerstörung von Palmyra durch den IS gegründet. Ihr Mandat ist es, die Mobilisierungsfähigkeit aller Regierungen und beteiligten Akteure im Falle mutwilliger Zerstörung von Kulturerbe zu stärken (“to strengthen the mobilization of governments and all heritage stakeholders in the face of deliberate damage to cultural heritage”).

Im September 2017 sprach die Hohe Vertreterin Mogherini erstmals öffentlich über die Rolle, welche die GSVP-Missionen beim Schutz kulturellen Erbes spielen sollten. Bis dahin wurden die Aktivitäten in diesem Bereich hauptsächlich durch die Europäische Kommission umgesetzt. Mogherini erklärte, dass der Schutz des kulturellen Erbes Teil der Mandate aller militärischen und zivilen Missionen der EU sein sollte, u.a. durch die Einbettung von speziellen „Cultural Property Protection (CPP) Adviser“ in Missionen.

Im selben Monat wurde ein internes Arbeitspapier des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zum Thema “Preservation and Protection of Cultural Heritage in CSDP Missions and Operations” fertig gestellt. Obwohl es sich auf die Zerstörungen von Palmyra bezieht, geht das Dokument nicht auf den physischen Schutz von Kulturgütern ein. Stattdessen werden die Hauptaufgaben als Wiederaufbau, Stärkung der lokalen Akteure und Verhinderung von Schmuggel definiert, sowie eine bessere Koordinierung der EU-Instrumente und anderer Akteure gefordert.

EUAM Irak gibt erste Ansätze für die Rolle von Kulturerbeschutz in GSVP-Einsätzen


Was noch immer fehlt, ist eine klare konzeptionelle Grundlage dafür, was zivile GSVP-Missionen in diesem Bereich leisten können und sollen. Ein sogenanntes "Minikonzept" soll im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bis Sommer 2020 erarbeitet werden. Es ist wahrscheinlich, dass es sich stark auf die jüngsten Erfahrungen der EU-Mission im Irak beziehen wird.

Die Hauptaufgabe der im Oktober 2017 gegründeten EUAM Irak ist die Reform des Sicherheitssektors (SSR). Der Schutz von Kulturgütern wurde im offiziellen Missionsmandat nur indirekt erwähnt.  Nach der Verlängerung des Mandats im Oktober 2018 wurden die Aufgaben als “a comprehensive strategy [for] countering organised crime with specific reference to … trafficking of cultural heritage goods” konkretisiert. Neben der Organisation von zwei Workshops für lokale Partner, wurde diese Aufgabe vor allem auch durch die Einbettung eines Experten für Kulturerbeschutz und Organisierte Kriminalität bei den irakischen Sicherheitsdiensten umgesetzt. Da GSVP-Einsätze seit Jahren eher kleinere oder mittelgroße Operationen sind, erscheint die im Irak vorgenommene Begrenzung auf PCH als Querschnittsaufgabe insgesamt sinnvoll.

Die Bundesregierung sollte vorhandene Expertise während der Ratspräsidentschaft nutzen

Deutschland verfügt über eine große Expertise in Kultur, Kunst und Archäologie sowie ein breites Netzwerk an externen Einrichtungen in diesem Bereich. Aktuell gibt es beim Deutschen Archäologischen Institut (DAI) die Initiative für eine Cultural Heritage Rescue Unit (CHRU). Zusammen mit diversen Partnern und unterstützt durch das Auswärtige Amt soll im Rahmen der Projektreihe „Stunde Null“ unter dem Dach des Archaeological Heritage Networks ein schnell zu entsendendes deutsches Expertenteam aufgebaut werden, inklusive entsprechender technischer Hilfsmittel und Ressourcen. Dieses Team könnte ein wertvoller Beitrag zum Schutz von Kulturerbe bedeuten – bilateral, aber auch im multilateralen Rahmen.


Die Bundesregierung sollte daher das zweite Halbjahr 2020 nutzen, wenn sie sowohl EU-Ratspräsidentschaft, als auch einen nicht-ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat innehat. Deutschland kann und sollte einen wichtigen Beitrag für Synergien zwischen UNESCO, GSVP und nationalen Initiativen zum Kulturgüterschutz leisten.

Friedenseinsätze Europäische Union CSDP

Tobias Pietz

Tobias Pietz ist stellvertretender Leiter des Bereichs Analyse beim Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF). @tobias_pietz

Maximilian Schmidtke

Maximilian Schmidtke arbeitet für die Geschäftsführung des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) in Berlin.